Die meisten unter uns denken bei Barrierefreiheit an den freien, ungehinderten Zugang zu Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Barrierefreiheit bedeutet aber auch, dass Informationen im Internet ohne Hürden zugänglich sind. Für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen, aber auch für ältere Menschen ist das sehr wichtig, denn eine Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ist heute ohne die digitale Welt kaum noch denkbar. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet er viele Unternehmen dazu, ihre IT-Dienstleistungen wie zum Beispiel Apps und öffentlich zugängliche Webseiten ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei anzubieten. Ausgenommen von der Gesetzesinitiative sind lediglich Kleinstunternehmen. Durch einheitliche EU-Anforderungen soll das Barrierefreiheitsgesetz auch mittelständische Unternehmen dabei unterstützen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes voll auszuschöpfen.